Schenkung
Ihre Schenkung gibt unseren Pfleglingen eine zweite Chance!
Möchten Sie die Stiftung Wildstation Landshut schon zu Lebzeiten nachhaltig unterstützen und die professionelle Versorgung von in Not geratenen einheimischen Wildtieren langfristig sicherstellen? Dann besteht die Möglichkeit einer Schenkung, entweder als sofortige Zuwendung oder auf einen späteren Zeitpunkt.
Was können Sie der Stiftung Wildstation als Schenkung zuwenden?
- Grundstücke
- Immobilien
- Wertgegenstände wie Kunstobjekte, Schmuck/Uhren etc.
- Auch Geldspenden sind im Prinzip Schenkungen
Eine Schenkung an eine wohltätige Organisation ist in der Regel von der Schenkungssteuer befreit, und der Schenkende kann den Schenkungsbetrag je nach Kanton teilweise oder ganz vom steuerbaren Vermögen abziehen.
Da die Stiftung Wildstation Landshut von der Schenkungssteuer befreit ist, kommt Ihre Zuwendung vollumfänglich der Arbeit der Wildstation zugunsten der einheimischen Wildtiere zugute!
Ihre Schenkung wird eingesetzt für:
- die Wildtierrehabilitation
- die Umweltbildung
- den Natur- und Artenschutz
Ihre Schenkung – ein Geschenk an die Natur!
Bei der Schenkung überlässt der Schenker dem Beschenkten zu Lebzeiten eine Sache oder einen bestimmten Geldbetrag. Bei Grundstücken muss dazu ein Schenkungsvertrag abgeschlossen werden, bei Sachwerten ist dies nicht nötig. Aber auch hier kann ein Schenkungsvertrag abgeschlossen werden, damit sich der/die Beschenkte nachweisen kann, dass er/sie rechtmässig in den Besitz des bestimmten Vermögensgegenstandes gekommen ist.