Erbschaft/Legat
Ein Legat/Vermächtnis oder einer Erbeinsetzung kann viel Positives bewirken. Mit einer solchen Zuwendung haben Sie die Möglichkeit die Wildstation in ihrer Arbeit über Ihren Tod hinaus zu unterstützen, hilfebedürftigen Tieren eine zweite Chance sowie der Natur wieder etwas zurückzugeben. Dadurch können Sie einen nachhaltigen Beitrag für das zukünftige Überleben unserer einheimischen Wildtiere leisten.
Zuwendungen aus Legaten und Erbschaften werden zum Beispiel eingesetzt für:
- die tiermedizinische Versorgung der Wildtierpatienten (Erwerb von medizinischen Geräten, Medikamenten, Wundbehandlungsmaterialien)
- die Aufzucht mutterloser und in Not geratener Jungtiere
- den Unterhalt und Neubau von geeigneten Tierunterkünften (Gehege, Volieren, Boxen) für unsere verschiedenen Wildtierpfleglinge
- die Bereitstellung von artgerechten Futtermitteln
- den Ausbau unseres umweltpädagogischen Angebotes (Naturlehrpfad, Führungen, …) zur Sensibilisierung, insbesondere auch von Kindern, für unsere einheimischen Wildtiere und deren Lebensräume
- die Anstellung/ Vergütung von Fachpersonal (Tierarzt, Tierpfleger) für die Gewährleistung einer professionellen Wildtierpflege
- oder auch für einen von Ihnen bestimmten Zweck
Mit Hilfe von Legaten/Erbschaften wird eine nachhaltige Planung möglich und die Zukunft der Stiftung Wildstation Landshut langfristig gesichert!
Als anerkannte gemeinnützige Einrichtung ist die Stiftung Wildstation Landshut von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt deshalb vollumfänglich der Arbeit der Wildstation zugute.
Legat/Vermächtnis
Bei einem Legat oder Vermächtnis lassen Sie der Stiftung Wildstation Landshut einen bestimmten Geldbetrag oder einen Sachwert (Grundstück, Kunst, Schmuck/Uhren etc.) aus Ihrem Nachlass zukommen. Dabei wird die Stiftung Wildstation nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte.
Erbeinsetzung
Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Für den frei verfügbaren Teil oder einen Bruchteil davon können Sie die Stiftung Wildstation Landshut als Erbin bezeichnen. Gibt es keine pflichtteilsgeschützten Erben, können Sie die Stiftung Wildstation Landshut auch als Alleinerbin einsetzen.
Der Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder einem Kunstwerk kommt direkt der Arbeit zugunsten unserer einheimischen Wildtiere zugute.
Die Stiftung Wildstation Landshut hilft in Not geratenen Wildtieren, damit sie eine Zukunft haben!
Haben Sie Fragen zu den Themen Legat/Vermächtnis oder Erbschaft?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit uns auf:
Email: infoextra@wildstation.ch
Telefon: 032 665 38 93
Wir vermitteln gerne den Kontakt zu unserer externen Expertin.

Frau Claudia Heusi, pensionierte Anwältin und Fachanwältin SAV, ist ehrenamtlich für die Stiftung Wildstation tätig und berät Sie gerne.
Unsere Broschüre «Ihr Vermächtnis für die Zukunft unserer heimischen Wildtiere» können Sie hier als PDF herunterladen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre auch gerne per Post zu.